Netzanschluss §§ 17 und 19 EnWG
Nach § 17 EnWG müssen Betreiber von Energieversorgungsnetzen Letztverbraucher, gleich- oder nachgelagerte Gasversorgungsnetze sowie -leitungen, Erzeugungs- und Speicheranlagen zu technischen und wirtschaftlichen Bedingungen, die angemessen, diskriminierungsfrei und transparent sind, an ihr Netz anschließen.
Gemäß § 19 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, technische Mindestanforderungen für den Anschluss von Anlagen an ihr Netz zu veröffentlichen.
Maßgebliche Mindestanforderung ist das Arbeitsblatt G 2000 des DVGW „Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze“.
Weiterhin sind die Vorschriften des DVGW für Planung, Bau und Betrieb von Gasleitungen und -anlagen zu beachten. Diese sind zu beziehen bei der
Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft
Gas und Wasser mbH
Josef-Wirmer-Str. 3
53123 Bonn
Ebenfalls zu beachten ist die NDAV mit den ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke St. Ingbert GmbH, die unter diesem Link zu finden ist.