Netzzugang Gas
Bedingungen für den Gas-Netzzugang
Der vertraglichen Ausgestaltung des Netzzuganges zwischen dem Netzbetreiber Stadtwerke St.-Ingbert GmbH und Transportkunden bzw. Lieferanten liegen das Energiewirtschaftsgesetz, die Gasnetzzugangs- und die Gasnetzentgeltverordnung, die Niederdruckanschlussverordnung und die Grundversorgungsverordnung, die Kooperationsvereinbarung der Gasnetzbetreiber (KoV) in der jeweils aktuellen Fassung, sowie die Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Lieferantenwechsel Gas durch die Bundesnetzagentur (GeLiGas), jeweils in der aktuellen Fassung zu Grunde.
Nachfolgend finden Sie die für den Netzzugang erforderlichen Verträge und Informationen:
Lieferantenrahmenvertrag Gas KoV13
Anlage 1 – Preisblätter für den Netzzugang
Anlage 2 – Kontaktdatenblatt Transportkunde/Netzbetreiber (elektronisch, XLS-Format)
Anlage 3 – Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
Anlage 4 – Ergänzende Geschäftsbedingungen
Anlage 5 – Standardlastprofilverfahren
Anlage 6 – § 18 NDAV
Anlage 7 – Begriffsbestimmungen
Anlage 8 – Einzelheiten zur Sperrung auf Anweisung des Transportkunden
Anlage 8.1 – Mustersperrauftrag
Anlage 8.2 – Rückmeldung zur Sperrung einer Entnahmestelle
Anlage 8.3 – Auftrag zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung)
Anlage 8.4 – Rückmeldung zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung)
Standardlastprofilverfahren
Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/ Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden.
Synthetisches Verfahren:
Der Netzbetreiber wendet ein synthetisches Standardlastprofilverfahren an.
Verfahrensspezifische Parameter
Abrechnungsbrennwerte
Veröffentlichung von monatliche Abrechnungsbrennwerten: