Messtellenbetrieb
Durch unser Netz fließt jeden Tag jede Menge Strom von verschiedenen Stromlieferanten. Damit am Ende die Rechnung beim Endkunden, dem Stromverbraucher, stimmt, gibt es den Messstellenbetrieb. Für den Zähler ist Ihr Messstellenbetreiber verantwortlich. Sofern Sie sich nicht für einen bestimmten Messstellenbetreiber entscheiden, zeichnet sich Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber für Ihren Zähler zuständig. In unserem Netzgebiet sind wir das, die Stadtwerke St. Ingbert GmbH. So regeln es §§ 2 Nr. 4, 3 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).
Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (Smart Meter)
Informationen zu modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen
Messstellenvertrag
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas
Anlage Messstellenvertrag Strom
Vereinbarung über die Abrechnung des Messstellenbetriebsentgelts für intelligente Messtechnik
Entgelte gem. Messtellenbetriebsgesetz
Preisblatt laut Messstellenbetriebsgesetz ab 01.01.2025
Preisblatt laut Messstellenbetriebsgesetz ab 01.01.2024
Preisblatt laut Messstellenbetriebsgesetz ab 01.07.2017
Die VEWSaar (Verband der Energie- und Wasserwirtschaft des Saarlandes e.V.) hat auf seiner Internetseite Informationen zum Thema veröffentlicht:
https://www.vewsaar.de/index.php?id=205
Weiterführende Informationen zur Ausstattungspflicht sind im Messstellenbetriebsgesetz zu finden:
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/messbg/gesamt.pdf