Netzzugang Strom
Bedingungen für den Strom-Netzzugang
Der vertraglichen Ausgestaltung des Netzzuganges zwischen dem Netzbetreiber Stadtwerke St. Ingbert GmbH und Transportkunden bzw. Lieferanten liegen das Energiewirtschaftsgesetz, die Stromnetzzugangs- und Stromnetzentgelt-verordnung, die Niederspannungsanschlussverordnung und die Grundversorgungsverordnung, die Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität durch die Bundesnetzagentur GPKE sowie die Marktregeln Bilanzkreisabrechnung MaBiS in der jeweils aktuellen Fassung zu Grunde.
Nachfolgend finden Sie die für den Netzzugang erforderlichen Verträge und Informationen:
Hochlastzeitfenster 2025
Hochlastzeitfenster 2024
Netznutzungsvertrag-/Lieferantenrahmenvertrag ab 01.04.2022 (PDF)
Anlage A: Vereinbarung EDI (PDF)
Anlage B: Sperrauftrag (PDF)
Anlage C: Zuordnungsvereinbarung (PDF)
Ergänzende Netzzugangsbedingungen E-Mobility
Diese Zusatzvereinbarung regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Festgelegt wird die ladevorgangsscharfe bilanzielle Energiemengenzuordnung.
Es geht um die Energiemengen, die an den öffentlich zugänglichen Ladepunkten des Ladepunktbetreibers und um die, die aus dem Elektrizitätsversorgungsnetz des Netzbetreibers entnommenen werden.
Zusatzvereinbarung Netznutzungsvertrag eMobility
Lastprofilverfahren
Die Stadtwerke St. Ingbert GmbH verwendet für die Abwicklung der Stromlieferung an Letztverbraucher mit einer jährlichen Entnahme von weniger als 100.000 Kilowattstunden standardisierte synthetische Lastprofile. Es kommen die repräsentativen, standardisierten Lastprofile des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zur Anwendung.
Tagesparameterabhängige Profile für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen stehen hier zum Download bereit:
Nachtsspeicherheizung
Wärmepumpen